Bei der Suche nach einem vierbeinigen Familienmitglied sind Sie sicherlich schon mehrfach über die Schutzgebühr gestolpert. Bestimmt haben Sie sich auch schon gefragt, warum diese Gebühr von Tierschutzvereinen erhoben wird und wie dieser Betrag zustande kommt.

Warum eine so „hohe“ Gebühr? Sollten die Tierschutzvereine nicht froh sein, wenn sie einen der vielen Schützlinge loswerden?

Wie setzt sich diese Schutzgebühr zusammen?

Trotz vieler ehrenamtlicher Helfer und deren Hilfsbereitschaft und Einsatz – ist Tierschutz in erster Linie mit hohen Kosten verbunden die sich über Impfungen, Bluttests, Kastrationen und diversen Behandlungen ggf. Operationen erstrecken.

Ohne Futter- und Tierarztkosten gerechnet oder auch die Unterbringung in einer Pension z.B. vor der Abreise bevor ein Hund nach Deutschland ausreisen kann. Das sind Kosten, die der Tierschutzverein im Vorfeld zu tragen und vor allem zu leisten hat.

Um ausreisen zu können muss der Hund gechipt sein, einen Eu-Pass haben, die nötigen Impfungen haben, entwurmt werden, auf Parasiten behandelt werden je nach Alter kastriert (das letzte, was wir möchten, sind durch unsere Tiere gezeugte Welpen, denn davon gibt es bereits mehr als erwünscht sind…)Tests auf die landesspezifischen Krankheiten (Mittelmeerkrankheiten) – Tiere ab einem Alter von sechs Monaten werden auf Mittelmeerkrankheiten getestet. Im Herbst/Winter geborene Welpen werden ab einem Jahr getestet, da der Krankheitsüberträger nur in den Sommermonaten vorkommt und die Inkubationszeit berücksichtigt werden muss.

Das bedeutet für einen erwachsenen Hund Kosten von rund 400€ und einem Welpen ca. 350€

In den zur Ausreise notwendigen Maßnahmen sind noch keine Kosten für Futter, Benzinkosten, Telefonkosten, Medikamente im Krankheitsfall, Desinfektion, Transportkosten etc enthalten. Alles zusammen haben wir weitaus mehr Kosten als wir jemals über die Schutzgebühr erheben können. Wir sind zur Deckung dieser Kosten immer auf Spenden und freiwillige Helfer angewiesen.

Schutzvertrag

Ein Schutzvertrag hält die wichtigsten Punkte fest, wie z.B. die Identität des Tieres, neuer Halter, Haltungsbedingungen im Rahmen der Tierschutzverordnung und regelt klar im Notfall den Verbleib des Tieres.

Auch nach der Adoption eines Tieres ist die Tierhilfe Pro Hund aktiv e.V. für das gesamte Tierleben für Sie und das Tier da!

Mit dem Adoptionsvertrag haben Sie sich verpflichtet, das Tier, welches nicht länger bei Ihnen bleiben kann, wieder an die Tierhilfe Pro Hund aktiv e.V. zurückzugeben. Es ist uns wichtig, dass das Tier nicht weitervermittelt, verkauft, abgegeben wird oder gar auf unbestimmte Zeit im Tierheim landet!
Wenn absehbar ist, dass Sie sich von dem adoptierten Tier trennen müssen, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend und rechtzeitig mit, damit wir uns um eine alternative Unterbringung oder Vermittlung kümmern können!

Unsere Schutzgebühr beträgt:

für unkastrierte Hunde und Welpen 350 Euro
für kastrierte Hunde: 400 Euro